Der Sängerbund Hüttenberg-Schiffenberg ehrt besondere herausragende Leistungen
von
Mitgliedern oder auch Mitgliedsvereinen durch Vergabe der „Friedrich-Knoche-Gedächtnismedaille“.
Die Vergabe ist an Bedingungen für besondere
Leistungen geknüpft, welche in der Ehrenordnung
für die Verleihung
zusammengefasst sind. Die Ehrenordnung steht auch als Download zur Verfügung.
Weiterhin wird für 65-jährige ununterbrochene aktive Sängertätigkeit durch den Sängerbund Hüttenberg-Schiffenberg eine Ehrengabe verliehen.
Der Sängerbund Hüttenberg-Schiffenberg führt ebenfalls die Ehrungen des
Hessischen
Sängerbundes für 40-, 50-, 60-, 65- und 70-jährige aktive Sängertätigkeit
durch.
Diese Ehrungen werden üblicherweise im Rahmen des jährlichen
Bundeswertungssingen durchgeführt.
Die Ehrennadeln für 25-jährige aktive
Sängertätigkeit können beim Hessischen Sängerbund
bestellt werden. Die
Überreichung findet innerhalb des jeweiligen Vereines statt.
Ehrenordnung für die Verleihung der „Friedrich-Knoche-Gedächtnismedaille“
Der Sängerbund Hüttenberg-Schiffenberg will herausragende Leistungen von
Sängerinnen, Sängern, Chorleitern, Vereinen und anderen Personen besonders
würdigen. Diese Würdigung soll mit der Verleihung der
Friedrich-Knoche-Gedächtnismedaille und
dazu gehöriger Urkunde in einem
angemessenen Rahmen durchgeführt werden.
Voraussetzung für diese Ehrung ist:
- Mindestens 65-jährige aktive Sängertätigkeit.
- Mindestens 25-jährige Tätigkeit als vertretungsberechtigtes (geschäftsführendes) Vorstandsmitglied eines Vereins des SHS.
- Mindestens 35-jährige Tätigkeit als Vorstandsmitglied eines Vereins des SHS.
- Mindestens 20-jährige Tätigkeit als vertretungsberechtigtes (geschäftsführendes) Vorstandsmitglied des Sängerbundes Hüttenberg-Schiffenberg.
- Mindestens 30-jährige Vorstandsarbeit im Sängerbund Hüttenberg-Schiffenberg.
- Mindestens 20-jährige Tätigkeit als Bundeschorleiter im SHS.
- Mindestens 125-jähriges Bestehen eines Mitgliedvereins des SHS.
- Besondere Verdienste um den Chorgesang und um den SHS.
Anträge zur Verleihung der Friedrich-Knoche-Gedächtnismedaille sind beim
Vorstand des Sängerbundes Hüttenberg-Schiffenberg schriftlich und rechtzeitig 3
Monate vor der Verleihung einzureichen.
Über die Vergabe der Medaille
entscheidet der Vorstand des SHS.
Für eine Ehrung nach Ziff. 8 ist eine 2/3
Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder erforderlich.
Die Ehrung wird von
dem Präsidenten des SHS oder einem von ihm beauftragten Vertreter
vorgenommen.
Die Ehrung wird an Personen oder Vereine nur einmal
vergeben.
Diese Verleihungsrichtlinien wurden in der Jahreshauptversammlung am 16.
Januar 2005 beschlossen und mit gleichem Datum in Kraft gesetzt.
Pohlheim, den 16. Januar 2005